Tickets & Ort & Kontakt

Tickets

Die Tickets sind elektronisch hier erhältlich sowie ab 10. August in Alt-Hohenschönhausen im Buchladen OrankeBuch in der Konrad-Wolf-Straße 29 und im Strandbad Orankesee in der Gertrudstraße 7.

Für Kinder bis 12 Jahre ist der Eintritt frei. Erwachsene zahlen 5,50 Euro im Vorverkauf zzgl. 0,35 Euro Vorverkaufsgebühren und 8 Euro an der Abendkasse. Menschen mit Behinderung und ihre Begleitperson haben zum Seenfest freien Eintritt: (SGB >= 80), Begleitperson (Merkzeichen B)

Informationen zur Mitgliedschaft des Fördervereins Obersee & Orankesee e.V. finden Sie hier.

Veranstalter und Leitung

Veranstalter ist der Förderverein Obersee Orankesee e.V., der sich seit vielen Jahren im Seen- und Wohngebiet Alt-Hohenschönhausen engagiert. Der Verein setzt sich für den Schutz, die Erhaltung und Erweiterung sowie die Pflege wertvoller Landschafts-, Kultur- und Naturbereiche ein.

Die ehrenamtliche Leitung des Seefestes hat Björn Döring übernommen, der selbst im Kiez wohnt und mit seinem Büro Döring – Fachhandel für Ereignisse wertvolle Erfahrung und Kompetenzen  aus dem Festival – und Musikbusiness einbringt.

Gemeinsam mit einem begeisterten und kompetenten Team aus dem Förderverein organisiert er das Seenfest und würde sich über weitere Sponsoren, aber auch weitere helfende Hände zum Seenfest freuen.

Kontakt:
Björn Döring:  seenfest@obersee-orankesee.de

Kommunikation, Social Media, Presse
Nikola John
Tel. 0 178 248 3355
nikola-john@obersee-orankesee.de

Ort:

Veranstaltungsort:  Strandbad Orankesee.
Gertrudstr. 7
13053 Berlin

Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnen M4, M5, 12, M13, 27

20 min mit der M4 direkt vom Alexanderplatz (Haltestelle Buschallee/Hansastraße + 10 min Fußweg)

Fahrradstellplätze und Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.

Hausordnung Das Seenfest  

  1. Mit Betreten des Festgeländes akzeptiert jede Besucherin und jeder Besucher ausdrücklich diese Hausordnung des Festgeländes.
  2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
  3. Das Betreten des Festgeländes ist nur mit einem gültigen Seenfest-Ticket oder Stempel erlaubt.
  4. Besucherinnen und Besucher, die durch Alkohol oder Rauschmittel beeinträchtigt sind, haben keinen Anspruch auf Einlass in das Festgelände.
  5. Beim Betreten des Festgeländes erfolgt eine Durchsuchung der mitgeführten Taschen und Rucksäcke aller Personen auf verbotene Gegenstände.

Verboten sind
a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
c. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art
d. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten
e. SONSTIGES: sperrige Gegenstände
f. alle Arten von Getränken. Ausgenommen sind 0,5 Liter Wasser und andere alkoholfreie Getränke pro Person, aber ausschließlich in PET-Pfandflaschen. Ebenso bitten wir darum, auf die Mitnahme von Speisen zu verzichten.
g. Glasflaschen und Gläser
h. Nazis
i. Symbole, die Faschismus, Nationalsozialismus und andere Diktaturen verherrlichen

Das Mitführen solcher Gegenstände/Zeigen der Symbole kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss der Person von der Veranstaltung führen.

  1. Fluchtwege und Treppen sind freizuhalten.
  2. Hunde dürfen NICHT auf das Festgelände mitgenommen werden. Ausgenommen sind Begleithunde.
  3. Jede Besucherin und jeder Besucher ist angehalten, auf sein Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die der Nutzerin/dem Nutzer und der Besucherin/dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
  4. Bitte entsorgt Eure Abfälle in den dafür bereitgestellten Tonnen und Containern.
  5. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
  6. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
  7. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
  8. Das Betreten von Anlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
  9. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
  10. Bitte seid rücksichtsvoll und tolerant gegenüber den anderen Festbesuchern.
  11. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  12. Jede Gefährdung anderer Besucherinnen und Besucher ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  13. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  14. Während des Seenfestes am 5. September ist Feiern am Strand statt Baden angesagt. Das Plantschen mit den Kindern im Nichtschwimmerbereich ist erlaubt. Baden außerhalb des Nichtschwimmerbereichs ist aus Sicherheitsgründen ganz verboten. Jede Aktivität im Wasser erfolgt auf eigene Gefahr! Vielen Dank für Ihr Verständnis. Das Betreten der Rutschen ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder.
  15. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (einschließlich der Außenbereiche und Zuwege) ist jede Form der politischen Werbung untersagt. Dies umfasst insbesondere das Verteilen von Flyern, Broschüren oder sonstigen Druckerzeugnissen politischer Parteien, Organisationen oder Verbände, das Anbringen von Plakaten sowie das sichtbare Tragen oder Mitführen von parteipolitischen Symbolen, Fahnen, Bannern oder Kleidungsstücken mit politischen Botschaften. Ebenso untersagt sind politische Kundgebungen, Unterschriftensammlungen, Meinungsumfragen oder verbale Agitation auf dem Veranstaltungsgelände. Verstöße gegen diese Regelung berechtigen den Veranstalter oder dessen Ordnungspersonal zum Ausspruch eines unmittelbaren Hausverbots sowie zum Verweis vom Veranstaltungsgelände. Bereits entrichtete Eintrittsgelder werden in diesem Fall nicht erstattet.
  16. Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden.

Besucherinnen und Besucher dürfen auf dem Festgelände ausschließlich Foto-und Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch machen. Die Verwendung für kommerzielle Zwecke ist verboten.Die Rechte Einzelner müssen beim Fotografieren und Filmen berücksichtigt werden.

Für die Genehmigung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen, die über den rein privaten Gebrauch hinausgehen, kontaktieren Sie bitte Nikola John: nikola-john@obersee- orankesee.de , Tel. 0178 248 3355.

Wir werden während des Festes professionelle Fotoaufnahmen machen lassen. Den Link finden Sie dann auf der Website: www.das-seenfest.de