Tickets & Ort & Kontakt

Tickets

Die Tickets können online hier bei Love your artist sowie ab August im Buchladen OrankeBuch in der Konrad-Wolf-Straße 29 und im Strandbad Orankesee in der Gertrudstraße 7 gekauft werden. Für Mitglieder des Fördervereins und Kinder ist der Eintritt frei. Der

Eintritt kostet 6 Euro im Vorverkauf (inkl. aller Gebühren) und 8 Euro an der Abendkasse. Die Zahl der Tickets ist limitiert.

Informationen zur Mitgliedschaft des Fördervereins Obersee & Orankesee e.V. finden Sie hier.

Veranstalter und Leitung

Veranstalter ist der Förderverein Obersee Orankesee e.V., der sich seit vielen Jahren im Seen- und Wohngebiet Alt-Hohenschönhausen engagiert. Der Verein setzt sich für den Schutz, die Erhaltung und Erweiterung sowie die Pflege wertvoller Landschafts-, Kultur- und Naturbereiche ein.

Die ehrenamtliche Leitung des Seefestes hat Björn Döring übernommen, der selbst im Kiez wohnt und mit seinem Büro Döring – Fachhandel für Ereignisse wertvolle Erfahrung und Kompetenzen  aus dem Festival – und Musikbusiness einbringt.

Gemeinsam mit einem begeisterten und kompetenten Team aus dem Förderverein organisiert er das Seenfest und würde sich über weitere Sponsoren, aber auch weitere helfende Hände zum Seenfest freuen.

Kontakt:
Björn Döring:  seenfest@obersee-orankesee.de, Tel: 0177 – 37 28 739

Ort:

Veranstaltungsort:  Strandbad Orankesee.
Gertrudstr. 7
13053 Berlin

Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnen M4, M5, 12, M13, 27

20 min mit der M4 direkt vom Alexanderplatz (Haltestelle Buschallee/Hansastraße + 10 min Fußweg)

Fahrradstellplätze und Parkplatz vorhanden.

Hausordnung Das Seenfest 2023

1. Mit Betreten des Festgeländes akzeptiert jeder Besucher ausdrücklich diese Hausordnung des Festivalgeländes.

2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

3. Das Betreten des Festgeländes ist nur mit einem gültigem Seenfest-Ticket oder Bändchen erlaubt

4. Besucher, die durch Alkohol oder Rauschmittel beeinträchtigt sind, haben keinen Anspruch auf Einlass in das Festgelände.

5. Beim Betreten des Festgeländes erfolgt eine Durchsuchung der mitgeführten Taschen und Rucksäcke aller Personen auf verbotene Gegenstände.

Verboten sind

a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art

b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug

c. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art

d. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten

e. SONSTIGES: sperrige Gegenstände

f. alle Arten von Getränken. Ausgenommen sind 0,5 Liter Wasser und andere alkoholfreie Getränke pro Person, aber ausschließlich in durchsichtigen PET-Pfandflaschen

g. Glasflaschen und Gläser

h. Nazis

i. Symbole, die Faschismus, Nationalsozialismus und andere Diktaturen verherrlichen

Das Mitführen solcher Gegenstände/ Zeigen dieser Symbole kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.

6. Fluchtwege und Treppen sind freizuhalten.

7. Hund dürfen nicht mit auf das Seenfest ins Strandbad genommen werden, weder kleine noch große.

8. Jeder Besucher ist angehalten, auf sein Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

9. Bitte entsorgt Eure Abfälle in den dafür bereitgestellten Tonnen und Containern.

10. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

11. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

12. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

13. Das Betreten von Anlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

14. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!

15. Bitte seid rücksichtsvoll und tolerant gegenüber den anderen Festivalbesuchern.

16. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen.

17. Jede Gefährdung anderer Besucher ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

18. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Während des Seenfestes am 2. September ist Feiern am Strand statt Baden angesagt. Da es an diesem Tage keine Aufsicht durch Schwimmmeister geben wird, ist jede Aktivität im Wasser auf eigene Gefahr! Das gilt sowohl für das Nippen mit dem großen Zeh wie auch das Plantschen mit den Kindern. Baden außerhalb des Nichtschwimmerbereichs ist aus Sicherheitsgründen ganz verboten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Das Betreten der Rutschen ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder.

Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden.

Besucher dürfen auf dem Festivalgelände ausschließlich Foto-und Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch machen. Die Verwendung für kommerzielle Zwecke ist verboten.

Die Rechte Einzelner müssen beim Fotografieren und Filmen berücksichtigt werden.

Für die Genehmigung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen, die über den rein privaten Gebrauch hinaus gehen, kontaktieren Sie bitte das Seenfest-Team: seenfest@obersee-orankesee.de Tel. (Nikola John – Kommunikation: 0178 248 3355)

Wir werden während des Festes professionelle Fotoaufnahmen machen, die wir später hier veröffentlichen.